Direktabrechnung mit den Ämtern in Berlin
Ein Umzug steht oftmals an, wenn Sie die Karriereleiter erklimmen, und dadurch in eine andere Gegend, beispielsweise nach Berlin, ziehen müssen. Weitere arbeitsbedingte Umzüge finden statt, wenn Sie von einem anderen Arbeitgeber ein besseres Angebot erhalten haben, oder Sie durch einen Umzug die Möglichkeit bekommen, aus der Arbeitslosigkeit in die Erwerbstätigkeit zu wechseln. In diesen Fällen übernimmt unter gewissen Umständen Ihr Jobcenter oder das Arbeitsamt die Kosten. Selbst das SozialAmt bezuschusst die Umzugskosten, sollte dadurch eine bessere Lebensführung gewährleistet werden.
BEST-UMZÜGE möchte Ihnen bei diesem wichtigen Schritt in Ihrem Leben helfen. Sie müssen sowohl dem Arbeitsamt, wie auch dem Jobcenter und dem Sozialamt drei Angebote verschiedener Umzugsspeditionen vorlegen. Achten Sie darauf, dass die Leistungen, die Ihnen offeriert werden, ebenfalls vergleichbar sind. Wir nennen Ihnen gerne äquivalente Firmen aus Berlin. BEST-UMZÜGE bietet Ihnen beispielsweise Packmittel zum Verleih an, denn das SozialAmt wird keiner Abrechnung von Packmittelverkauf zustimmen. Abgesehen davon werden Sie bei Ihrem Umzug durch uns betreut, als wären Sie Selbstzahler. BEST-UMZÜGE bietet Ihnen das Ein- und Auspacken Ihres Inventars an, sowie die notwendige De- und Remontage Ihrer Möbel. Die Notwendigkeit für diese Zusatzleistungen legen wir Ihrem Arbeitsamt bzw. Ihrem Jobcenter zum Zwecke des Werterhalts gerne dar. Darüber hinaus stellen wir bei Bedarf Halteverbotszonen innerhalb der lokalen Fristen, um eine polizeiliche Wirksamkeit zu erhalten. In Berlin müssen die Schilder beispielsweise 10 Tage vor dem Umzug gestellt werden. Sollten Ihre Möbel nicht durch den Treppenaufgang passen, haben Sie auch vor dem SozialAmt einen Anspruch auf die Benutzung eines Schrägaufzuges. Sie müssen nichts in der alten Wohnung belassen, was Ihnen gehört.
Nach erfolgtem Umzug brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern. Sie sollen sich auf Ihre neue Arbeitsstelle konzentrieren und sich nicht mit der Abrechnung sturer Ämter herumärgern. Umziehende, die vom Arbeitsamt oder Jobcenter bezuschusst werden, erhalten auf Antrag vom jeweiligen Amt eine Kostenübernahmebestätigung, die wir für die Abrechnung mit den zuständigen Stellen benötigen. BEST-UMZÜGE übernimmt die komplette Abrechnung mit den einzelnen Ämtern für Sie. Herzlich willkommen in Berlin, was können wir für Sie tun?